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Fotografieren im Zoo

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Seelengalerie
Entdecker

Fotografieren im Zoo


Mahlzeit,


da derzeit wieder recht viele Bilder aus der Galerie in Zoos entstanden sind, sollten sich die Einsteller unter Umständen einmal mit dieser Liste auseinandersetzen.


Hier haben die Mitglieder des DigicamClubs eine schöne Liste zusammengetragen was in welchen Zoos erlaubt ,inkl. Veröffentlichung, bzw. verboten ist.


Hagenbecks erlauben zum Beispiel das Fotografieren, verbieten jedoch das Veröffentlichen (auch nicht kommerziell) ohne vorherige Zustimmung.


Beste Grüße


Silvio

23 ANTWORTEN 23
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lumberjack63
Entdecker


Nachtrag:


Bei Wikipedia gibt es einen interessanten Artikel, der auch dieses Thema hier streift.


nur ein Auszug ("(..)" von mir gekürzt:


>"c) Problematisch ist die Verwertung von Fotos, die (..) von Privatgrundstücken aus erstellt wurden. (..) Die gewerbliche Verwertung von Fotos aus Zoos, (..) ist nach dieser Auffassung nicht ohne explizite Genehmigung gestattet.


>Ob hingegen eine nicht-gewerbliche Nutzung rechtmäßig wäre (..) lässt sich nur vermuten. (..) Das OLG Brandenburg ist dem entsprechend auch zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt und hat eine Eigentumsverletzung durch die Erstellung und Verwertung von Fotos grundsätzlich abgelehnt."


VG


Peter




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rottroll
Besucher

Hallo Peter,

danke für das sehr durchdachte und anschaulich formulierte Posting.

Einen Zusatz halte ich aber für wichtig:

Die Kommerzielle Nutzung können wir nicht ganz außen vor lassen. Wenn ein Zoobesucher seine Fotos nämlich auf Facebook veröffentlicht (und ich nehme an, andere Sharing Dienste haben ähnliche AGBs) übergibt man Facebook das Recht zur Weiterlizensierung.




> aus den Facebook "Terms of Service" abrufbar unter https://www.facebook.com/legal/terms, 2.1
>
> Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen [Privatsphäre-
Somit würde man ein Recht vergeben, dass man lauf den AGBs des Zoos gar nicht besitzt. Leider alles nicht so einfach …

lg W

profile.country.de_CH.title
zigizgy
Besucher

Howdy


weshalb macht Ihr Euch soviele Gedanken über die (rechtlichen) Regelungen? Fotografieren im Zoo - und IMMER erwähnen in welchem Zoo - kein Problem!


Lg, Erwin


P.S. Das Problem scheint ja nur zu sein, weil ... ich einen Wettbewerb gewinnen will, mein tolles Bild in der Zeitung veröffentlicht wird - ich all (bewusstes doppeltes ll)so einen "Kommerz" anstrebe usw.

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lumberjack63
Entdecker


Moin rottroll,


FACEBOOK - was für ein heisses Thema !


Dafür sollte man echt einen eigenen Thread aufmachen, denn für jeden Fotografen, der darüber seine Bilder teilt, kann das interessant bzw. unerfreulich werden.


Dazu gibt es mehrere interessante Artikel. Hier nur einer, empfehlenswert.


Ich würde das Thema "Fotos + Zoo" hier gerne auf die Fotos hier im Forum beschränken. Sonst artet das zu einem Proseminar in Urheber-, Eigentums- und AGB-Recht aus . Aber schon die Profis hier im Forum werden das viellelicht anders sehen.


LG


Peter

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lumberjack63
Entdecker


Moin Erwin,


>weshalb macht Ihr Euch soviele Gedanken über die (rechtlichen) Regelungen? Fotografieren im Zoo - und IMMER erwähnen in welchem Zoo - kein Problem!


Wo kein Kläger, da kein Richter - das haste Recht.


Ein Problem kann es nur werden, wenn Du plötzlich von einem Zoo eine Abmahnung bekämst.


Wenn Du brav immer dazuschreibst, wo Du es aufgenommen hast, fällt es dem betreffenden Zoo noch leichter, gegen dich vorzugehen.


Hagenbeck oder der Wuppertaler Zoo, beide schreiben z.B. nichts davon, dass Dich ein derartiger Hinweis "aufgenommen am .. im XY Zoo" zu irgendwas ermächtigt oder von irgendetwas freizeichnet. Laut Hagenbeck'schem Ansatz müsstest Du für jedes Foto vor Veröffentlichung (auf deiner Website oder hier) vorher(!) eine schriftliche Genehmigung bei Hagenbeck erbitten.


Wie gesagt: So kleinkariert sollte kein Zoo sein, dagegen vorzugehen. Auch sollte er nicht das Risiko eingehen, das alles vor Gericht klären zu lassen. So krude, wie die Texte teils abgefasst sind. Aber: Wer weiß, wem gerade langweilig ist oder welche Kanzlei ein paar Gebühren abkassieren möchte ...


VG


Peter

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lumberjack63
Entdecker

Hallo Webster,


zum Thema "Hausordnung" hatte ich gerade schon was geschrieben.




> Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten (Souvenir-) Zwecken erfolgen. Jegliche Verwertung für (..) nicht-kommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Hagenbeck.
Mal abgesehen davon, dass "Verwertung" ein völlig unklarer Begriff ist. Oder besser: "Verwertung" wird hier verunklart - und damit ist fast schon die ganze Klausel hinüber.


"Verwertung" ist im kommerziellen Sinne schon klar und sicher als Bergiff üblich. Aber indem man im Wahn, alles und jedes regeln zu wollen, in die Aufzählung auch noch die "nicht-kommerzielle Zwecke" aufnimmt, wirds völlig wischi-waschi. Und mit der "privaten Homepage" wird es noch schlimmer. Private Zwecke ja - Souvenir auch - aber zeigen darf ich es niemandem ... das lässt einen doch ratlos zurück.


Eine solche Regelung ist handwerlich Murks und inhaltlich ... zumindest kaum noch zu verstehen.


Der Zoo kann froh sein, dass das niemand ernst nimmt. In der Flut von Genehmigungsanfragen würde der Zoo ertrinken.


Und die Zahl der Besucher würde zurückgehen, denn dem Zoo ginge seine beste Werbung verloren: begeisterte Besucher und Fotografen, die auch mit ihren Fotos das Interesse und die Begeisterung am Zoobesuch und den Tieren dort verbreiten.


Diese Begeisterung braucht man auch, wenn man 20.-- Euro Eintritt pro Erwachsenen berappen muss.


LG


Peter


Nachtrag:


Ich habe gerade Hagenbeck angemailt und nachgefragt, wie sie ihre eigenen Regeln denn in der Praxis umsetzen möchten. Ich berichte, wenn/falls ich Antwort bekomme.


>Sehr geehrte Damen und Herren,
>(..) Wie es in der Praxis aussieht, würde mich interessieren. Welches Verfahren bieten Sie den Fotografen an, die um eine solche Genehmigung nachsuchen ? Beiispiel: Drei bis fünf ausgewählte Fotos, die kostenlos zu Bildbesprechungs- und Demonstrationszwecken in ein geschlossenes Fotografie-Forum hochgeladen werden sollen. Weder der Fotograf erhält ein Entgelt, noch das Forum. (..)
>Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
>Mit freundlichen Grüßen

profile.country.de_DE.title
lumberjack63
Entdecker

Danke für den Hinweis, Peter.




> Nur um die Originalansicht (..) zu sehen, musst du angemeldet sein.
"Nur ..." - das kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.


Die Standarddarstellung hier im Forum ist regelmäßig so schlecht, dass "Missbrauch" weitgehend ausgeschlossen ist (s. Argument: "Herstellung von Postkarten", sonstiger Abdruck). Gegen diese Veröffentlichunsgform aus abgeleiteten Eigentumsrechten zu argumentieren - die wohl einzige Basis zu diesem Thema überhaupt - ist abseits rigoroser Prinzipienreiterei hartes Brot.


Die Gleichung "Fotografieren grundsätzlich erlaubt" + "Souvenirfotos / Privatgebrauch erlaubt" = "Fotos machen Ja, sie rumzeigen: natürlich Nein" ist für mich nicht stimmig.


Zumal man doch bitte mal den behaupteten Schaden beziffern soll, der dadurch entsteht. Und falls da überhaupt einer ist, bitte mal den (PR-)Nutzen der Zoos dagegen rechnen.


Die sog. "Originalansicht" ist im übrigen ja auch keine. Die Dateien, die meine A57 auswirft, sind - egal ob RAW oder JPG - ein klitzekleines bißchen größer und besser ... Zum Glück.


Details über Details ...


VG


Peter

profile.country.de_CH.title
zigizgy
Besucher


Hi Peter


ich bin mir schon im Klaren darüber, dass in vielen Zoos entsprechende Artikel in den Nutzungsbedingungen enthalten sind (so z.B. auch im Zoo Basel: "Veröffentlichung auch auf privaten Webseiten bzw. in öffentlich zugänglichen Foren nur nach vorheriger Genehmigung"). Allerdings würde ich so eine Abmahnung erstmal abwarten; mir ist bisher noch niemand bekannt, dem das widerfahren ist. Anschliessend an eine Abmehnung würde ich die inkriminierten Bilder löschen, sowie den Zoo in aller Öffentlichkeit "schlecht reden".


Einen vernünftigen Ansatz hat m.E. der Zoo Zürich gewählt: "Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Direktion einzuholen. Beachten Sie bitte das Blitz-Verbot in einigen Häusern." siehe: http://www.zoo.ch/xml_1/internet/de/application/d2/d60/f118.cfm


Der Zoo Zürich hat auch Fototipps veröffentlicht bzw. an geeigneten Stellen gibt es Tafeln mit entsprechenden Hinweisen. siehe:


http://www.zoo.ch/xml_1/internet/de/application/d1993/d1894/f1895.cfm


Lg, Erwin




profile.country.de_DE.title
lumberjack63
Entdecker


Liebe Grüße in die wunderschöne Schweiz, Erwin !


>würde ich so eine Abmahnung erstmal abwarten;


In Deutschland wird so einer Abmahnung regelmäßig eine Anwaltsrechnung beigefügt. Die ist dann drei- bis vierstellig. Wenn Du die bezahlt und wahrscheinlich eine Unterwerfungs- /Unterlassungserklärung abgegeben und die Bildlöschung durchgeführt hast, ist Ruhe. Aber erst dann.


Es sei denn, man trifft sich vor Gericht. Dann kommt erst mal der Vorschuss für den eigenen Anwalt. Bei verlorenem Prozess die gegnerischen Kosten, der eigene Anwalt und die Gerichtskosten.


Abwarten ... kann man also machen 😉


LG


Peter

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Seelengalerie
Entdecker


Hallo Peter,


ich möchte jetzt nicht auf alles im einzelnen eingehen, da jeder eine andere Meinung dazu hat und es auch jeder so halten soll wie er möchte. Ich wollte halt mal einen kleinen Hinweis auf solche Sachen geben.


Eins sollte jedoch jedem klar sein. Mit dem Eintritt verlasst ihr den öffentlichen Raum und begebt euch auf ein Firmengelände. Zugleich akzeptiert ihr die AGB´s. (Wie das in Wirklichkeit von statten geht ist etwas anderes)


Den Zoos wird es auch nicht vorangig um verärgerung der Fotografen gehen. Sie wollen halt nur keine Fotos von ihren Schmuddelecken im Net sehen und die Tieren sind nunmal ihre Einnahmequelle, damit auch die Fotos von denen. Und glaub mir, die erkennen Ihre Tiere.





BG


Silvio