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Fotografieren im Zoo

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Seelengalerie
Entdecker

Fotografieren im Zoo


Mahlzeit,


da derzeit wieder recht viele Bilder aus der Galerie in Zoos entstanden sind, sollten sich die Einsteller unter Umständen einmal mit dieser Liste auseinandersetzen.


Hier haben die Mitglieder des DigicamClubs eine schöne Liste zusammengetragen was in welchen Zoos erlaubt ,inkl. Veröffentlichung, bzw. verboten ist.


Hagenbecks erlauben zum Beispiel das Fotografieren, verbieten jedoch das Veröffentlichen (auch nicht kommerziell) ohne vorherige Zustimmung.


Beste Grüße


Silvio

23 ANTWORTEN 23
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Alpha.
Vielschreiber


Wow, das ist ja eine tolle und schon sehr ausführliche Liste! Sicherheitshalber kann man sich ja vor Ort nach aktuellen Veränderungen erkundigen.


Danke Dir für den Hinweis und Link!


LG Claudia



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Face1962
Vielschreiber


Hallo,

also Dein Link ist klasse. Habe ich in der Form noch nie darüber nachgedacht.
Aber was darf man in Deutschland eigentlich noch???

Wenn man die Foren und Galerien sichtet, sehe ich ganz ganz selten Hinweise
darauf. Die müssen dann wohl in freier Wildbahn gemacht worden sein.

LG Roland

www.blendenvielfalt.de
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Ditmar.
Mitglied


Die Liste ist schon recht lange auch anderswo im Umlauf, hoffe das diese auch Regelmäßig aktuallisiert wird. Und wenn man höflich nachfragt, ist auch das Zeigen der Bilder im Normalfall kein Problem, eventuell erwartet man aber einen Hinweis darauf, wo die Fotos entstanden sind.

Gruß
Ditmar
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lumberjack63
Entdecker


Moin !


Bevor hier die große Panik aufkommt ...
Nicht ganz nachvollziehen kann ich, worauf sich das behauptete "Veröffentlichungsverbot" denn stützen soll.

Am Beispiel Hagenbeck:
1. Wo sagt der Zoo selbst(!), dass die Veröffentlichung von Fotos unzulässig ist (was ist mit Videos ?) ?
Es mag ja sein, dass der Zoo dies früher mal vertreten hat. Aber heute ?
Man muss ja aufpassen, dass man nicht einem Gerücht oder veralteten Infos aufsitzt.
Auf der Website von Hagenbeck habe ich dazu nichts gefunden.
Meine Eintrittkarte vom Wochenende habe ich wohl schon entsorgt.
Auf dem Wegeplan ist jedenfalls das Thema nicht erwähnt. Unter "was ist erlaubt" wäre dafür Platz gewesen.
Fazit: Hagenbeck sagt heute(!) zu dem Thema nichts (oder falls doch: nichts, was ich finden könnte).


2. Vertrag ?
Falls - aber eben nur falls - der Zoo tatsächlich nicht möchte, dass man Fotos veröffentlicht, müsste er das ja gegenüber dem Besucher wirksam regeln.


Vertraglich hat z.B. Hagenbeck das nicht ausgeschlossen, zumindest habe ich nirgends etwas gefunden.
Also fehlt ein Individualvertrag. Und in den AGB (die ich nicht kenne) könnte er das vielleicht verstecken, aber das wäre wohl kaum wirksam (schon, weil Fotografieren erlaubt ist und in immensem Umfang geduldet wird und ein pauschales Veröffentlichungsverbot überraschend und damit unwirksam sein müsste).
Beim Besuch am Wochenende hab ich dazu auch nichts gesehen (bin aber manchmal ein Blindfisch), allerdings 1.000 Kameras und gefühlte 1 Million Handy-Snapshots.


3. Andere Regelungen ?
Welche sollen das sein ? "Recht am eigenen Bild" ? Doch nicht für Tiere ("Hallo Tiger, unterschreib mal den Model-Vertrag !").




Mein Fazit: da ist nix dran.


LG


Peter







profile.country.de_DE.title
WuPunk
Besucher


Hallo zusammen,


auf der Hausseite vom Zoo Wuppertal z.B.steht eindeutig drin wie das mit dem fotografieren und den Fotos zu handhaben ist.
Und das ist für mich vollkommen in Ordnung, die Zoo´s verdienen sich durch den Verkauf von Postkarten usw. was dabei.
Ohne diesen Verkauf und Zoovereine würden die Zoo´s zum größten Teil dicht machen, was ich persönlich aus den verschiedensten Gründen schade fänd.


Für mich wäre es ein absolut ehrlich Deal wenn ich die Fotos verkaufen dürfte und einen gewissen Teil dem Zoo wieder zukommen lasse. Sei es in Form von Geld oder Fotomaterial was er selber vermarkten kann.


Aber ich bin auch im Zoo Verein und habe von daher eine gewisse Einstellung.


LG


Lutz
Ps. was ich so garnicht verstehen kann, sind die die mit einem Blitz vor der Glasscheibe stehen oder aber z.B. das abgedunkelte Katzenhaus betreten, hängt ein Schild an der Türe " Bitte leise sein und nicht Blitzen wg. Jungtier" und dann erstmal Silvester feiern und ihren Kumpel zugrölen " Ey hasse gesehn wie dat Vieh aufgesprungen is un die Augen eh man eh alder" Leider ist es verboten die Raubtiere mit Lebendfutter zu bedrohen.












profile.country.de_DE.title
lumberjack63
Entdecker


Lieber Lutz,


die Interessenlage des Zoos verstehe ich ja grundsätzlich. Das Argument "Postkartenverkauf" zieht aber wohl weniger, weil der meist nur auf dem Gelände stattfindet und da ist eh keine Konkurrenz zugelassen. Nicht zu vernächlässigen ist ja auch der Werbeeffekt für den Zoo, wenn damit Dritte den Zoo bekannter machen.


Aber völlig unabhängig davon: nur weil jemand ein wie auch immer geartetes Interesse hat, heißt das ja noch nicht, dass sein Interesse auch rechtlich geschützt und durchsetzbar ist.


Es mag also ja Gründe für die vom Zoo geäusserten Vorschriften geben. Entscheidend ist aber, ob die wirksam oder legal sind - sprich: vor Gericht durchsetzbar.
Dazu bräuchte der Zoo jeweils eine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Fotografen.
Wo die herkommen soll, ist mir gerade schleierhaft.


Text des Zoos Wuppertal:


>"Wenn Sie Fotos aus dem Zoo Wuppertal im Internet veröffentlichen, dann sind diese Bilder mit 72 dpi und einer möglichst geringen Seitenlänge einzustellen, so dass eine unerlaubte Verwendung durch Dritte ausgeschlossen ist. "


Außerdem steckt der Teufel auch da im Detail. Man nehme nur die "72 dpi-Vorschrift" oder die Verpflichtung des Fotografen, die Fotos damit für Dritte "unbrauchbar" zu machen. Woher bitte kommt der Anspruch dafür ?
Hintergrund ist da doch wohl, dass der Zoo gegen den Dritten, der die Fotos kommerziell nutzt, gerade keine eigenen Rechte geltend machen kann? Der Fotograf selbst schon, wenn ihn jemand um die Früchte seiner Arbeit bringt.


Und in der Praxis: der Zoo geht gegen den Fotografen vor ? Gibt es dazu Fälle ? Mich würde sehr interessieren, wie die Gerichte da argumentieren, wenn der Zoo nicht sowieso den Prozess verliert.


Wenn dass so dramatisch gesehen wird: Warum das Fotografieren nicht verbieten ? Klar, weil dann die Besucher verprellt werden.


Das mag alles gut gemeint und gut begründet sein.
Aber ob es rechtlich wirksam und bindend ist ... das ist eine ganz andere Frage.
Sorry - nichts gegen die Zoo-Vereine.


LG


Peter

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Seelengalerie
Entdecker


Mahlzeit Peter,


was hälst du davon, wenn eine Horde Fotografen in deine/dein Wohnung/Haus kommen und deine Frau/Kinder in Bad/Wohnzimmer etc. fotografieren? Was hälst du davon wenn diese Fotografen die Bilder im Internet zeigen/anbieten/verkaufen?


Beste Grüße


Silvio



profile.country.de_DE.title
Seelengalerie
Entdecker

webster schrieb
>
> Die oben genannte Liste finde ich weniger hilfreich, da sie nicht wirklich das wieder gibt,
> was die jeweiligen Zoos im einzellenen wirklich fordern oder gar falsche Informationen in
> der Liste stehen.
>
>
>
Warum hilfst du dann nicht den Leuten und schickst Ihnen Infos zu eventuellen Veränderungen?


Oder du nimmst diese Liste, vielleicht gefällt dir diese besser.

profile.country.de_DE.title
lumberjack63
Entdecker


Moin Silvio,


>was hälst du davon, wenn eine Horde Fotografen in deine/dein Wohnung/Haus kommen und deine Frau/Kinder in Bad/Wohnzimmer etc. fotografieren?


Das kommt darauf an ... und es sind mehr Fragen, als man meint.


1. Das Fotorafieren selbst:
a) Wenn ich "die Horde" eingeladen habe und das Fotografieren erlaubt habe: keine Einwände, soweit sie mich fotografieren. Alles andere wäre ja widersprüchlich. Die Erlaubnis, mein Kind zu fotografieren, bekämen fremde Fotografen nicht. Meine Partygäste schon, wenn es im Rahmen des üblichen und als "Souvenir" erfolgt. Da mein Sohn minderjährig ist und mir die Personensorge zusteht, wäre ich dazu auch befugt. Für meine Frau/Freundin könnte ich das nicht entscheiden. Die müsste sich selbst äußern. Da sie "natürliche Personen" sind (=Menschen), haben sie das Recht am eigenen Bild. Mein Hund hätte das nicht.


GIbt es eine allgemeine Fotoerlaubnis im Zoo, dürfen reguläre Zoobesucher die Tiere fotografieren, grundsätzlich nicht aber die einzelnen Zoo-Mitarbeiter (gegen deren Willen). Ein Hauptzweck des Zoobesuches ist es ja gerade, sich die Tiere anzusehen. Es liegt nahe, dass man sie dann auch fotografieren möchte. Ohne Fotoverbot ist nichtstörendes Fotografieren also kein Problem.


b) Ungebetene Gäste: Werfe ich raus. Fotografieren untersage ich. Das fällt unter "Hausrecht". Dennoch und damit rechtswidrig entstande Fotos würde ich herausverlangen bzw. vernichten lassen.
Verfügt der Zoo eine Fotoverbot: Okay. Einverstanden. Wer dennoch fotografiert: Rauswurf. Andernfalls dürfen zahlende(!) Gäste im Rahmen des nicht störenden fotografieren (nicht aber jemand, der über den Zaun steigt oder den Eintritt prellt, über den Rasen latscht oder die Zäune überklettert etc). Also: Hausrecht. Aber um diese Fälle illegaler Fotoaufnahmen geht es hier überhaupt nicht.


2. Die Verwendung der Fotos:
Das Hausrecht sagt nichts über die anschließende Verwendung der Fotos. In der Regel wird das vor bzw. bei Aufnahme vereinbart.
Hier schaut man in der Regel zu erst, ob es einen privaten Vertrag gibt, der das regelt. Erst wenn es keinen gibt, schaut man nach, ob es ein Gesetz gibt, dass diesen Fall regelt.
An der Kasse des Zoos schließt man einen Vertrag mit dem Zoo ab. Der Zoobesucher muss aber wissen bzw. wissen können, was Inhalt diesen Vertrages ist. Hier habe ich so meine Zweifel, ob es genügt, auf die "Hausordnung" zu verweisen. Erstens liegt die selten so leicht erkennbar aus, dass man sie vorher lesen kann. Zweitens kann die Hausordnung - wie der Name sagt - eigentlich nur die "Ordnung im Zoo" regeln (Beispiel: "Fotografieren im Zoo und sofortiges Verkaufen auf dem Zoogelände sind verboten"), nicht aber, was der Besucher nach(!) Verlassen des Zoos anstellt. Die Fotos selbst sind legal zustande gekommen. Mit dem Hausrecht kommt man da jedenfalls nicht weit.


Hier fürs Forum spielt der Fall "kommerzielle Nutzung" ja keine Rolle. Also das mal außen vor.


Die Zeiten haben sich geändert. Was früher das Fotoalbum und die endlosen Diaschauen zur Einschläferung der Besucher waren, sind heute Webspaces, Facebook oder Foren wie dieses, um seine "Souveniers" (wie Hagenbeck es offenbar nennt) und seine "Kunstwerke" zu zeigen. Das halte ich für normale weil inzwischen übliche private Nutzung. Hier im Forum haben wie sogar noch einen geschlossenen und damit überschaubaren Benutzerkreis. Falls man das also so als "private Nutzung" ansieht, sind derart regulär zustande gekommenen Zoo-Tier-Fotos hier völlig risikolos.


Die dem widersprechenden Regeln des Wuppertaler Zoos halte ich da für unwirksam. Das gilt umso mehr, wenn nicht vor Ort jeder Fotograf problemlos diese Regeln in allen Details bei Vertragsschluss zur Kenntnis bekommt (was der Zoo im Einzelfall beweisen müsste).


VG


Peter